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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite S 728

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Gegenleistung

UmS 12/30/00: Können die Einbringenden im Wege des § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG mit Anteilen an der Mutterkapitalgesellschaft der übernehmenden Tochterkapitalgesellschaft abgefunden werden?

Antwort: Gesellschaftsrechtlich ja, umgründungssteuerrechtlich nein. Die Einbringung ist gesellschaftsrechtlich und abgabenrechtlich ein tauschartiger Vorgang, bei dem der Einbringende für die Übertragung von Vermögen als Gegenleistung Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhält. Von dieser in § 19 Abs. 1 UmgrStG enthaltenen Grundformel gibt es in § 19 Abs. 2 UmgrStG Ausnahmen, die insgesamt am System des Abs. 1 nichts ändern. Z 1 betrifft die Ausgabe eigener Aktien, also Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, Z 2 betrifft die Abfindung des Einbringenden mit bestehenden Anteilen an der übernehmenden Körperschaft (siehe dazu auch UmS 5/27/00), Z 3 betrifft Geldzahlungen der übernehmenden Körperschaft als Zusatzentgelt neben Anteilen, Z 4 betrifft den notwendigen Verzicht einer an der übertragenden Personengesellschaft beteiligten übernehmenden Körperschaft auf Anteilsgewährung, Z 5 betrifft den möglichen Verzicht auf Anteile bei Alleingesellschafterstellung und bei einer Schwestersituation bezogen auf die Beteiligungen an der einbringen...

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