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Mögliche Steuervorteile durch Einschränkungen des Verlustabzuges im Budgetbegleitgesetz 2001
Kritik an der geplanten neuen Regelung ist zu relativieren
Im Ministerialentwurf des Budgetbegleitgesetzes 2001 soll in § 2 Abs. 2 b EStG 1988 geregelt werden, dass vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden können (Vortragsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht abgezogen werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Vortragsgrenze abzuziehen. Dies gilt auch für besonders zu verrechnende Verluste aus den Jahren 1989 und 1990.
Die Einschränkungen beim Verlustvortrag sind m. E. nicht vorbehaltlos zu kritisieren. In sehr vielen Fällen wird die neue Regelung sogar zu nicht unerheblichen Steuervorteilen führen. Insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben (nicht aber bei körperschaftsteuerpflichtigen juristischen Personen), welche regelmäßig einen kontinuierlichen guten Gewinn erwirtschaften und nur ausnahmsweise durch außerordentliche Schadensfälle nicht ausgleichsfähige Verluste erleiden, wird sich eine erkleckliche Steuerersparnis ergeben. In der bisherigen Regelung im EStG musste der Verlustabzug bis zur Einkommenshöhe null vorgenommen werden, wodurch die günstigen unteren Progressionsstufen nicht verwertet werden konnten. Nunmehr wird die neu...