Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite S 722

Zum Wegfall des steuerfreien Sanierungsgewinnes

Die Fallen des (zukünftigen) Gesetzgebers

Harald Mayer

Seit der Veranlagung 1998 ist die Steuerfreiheit für die im § 36 EStG (vor StruktAnpG 1996) umfassten Sanierungsgewinne aufgehoben. Nur auf den ersten Blick scheint die Streichung der Befreiung durch die nunmehr zeitlich unbeschränkt vortragsfähigen Verluste gerechtfertigt (für Verluste ab 1991, beschränkt auch für 1989 und 1990).Die geplante Mindestbesteuerung in Höhe von 25% des Jahresgewinnes trotz ausreichender Verlustverträge widerspricht dieser Rechtfertigung.

Per definitionem führt ein Sanierungsgewinn durch den Wegfall von betrieblichen Verbindlichkeiten (Buchgewinne) – regelmäßig in Folge eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Schuldenregulierungsmaßnahmen – zu einer Erhöhung des steuerlichen Ergebnisses des Schuldners. Unter den im § 36 EStG (vor StruktAnpG 1996) getroffenen Voraussetzungen wurde der Schuldnachlass (nach Verlustausgleich) steuerfrei gestellt, um die einem Insolvenzverfahren zugrunde liegenden Sanierungs- und Fortführungsbestrebungen nicht zunichte zu machen.

Soweit ein Sanierungsgewinn unter die ab 1998 geltende Regelung fällt, bleibt der die laufenden Jahresverluste und bestehenden Verlustvorträge übersteigende Teil voll steuerpflichtig. Somit kommt es n...

Daten werden geladen...