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Nochmals: Familienbesteuerung 1999 verfassungskonform?
Sollen Kinderlose gleich viel Steuern zahlen wie Eltern?
Unter dem Titel „Familienbesteuerung 1999 verfassungskonform?" erschien im SWK-Heft 20/21/2000, Seite S 515 die Präsentation einer die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für Kinder ablehnenden Berufungsentscheidung der FLD für Vorarlberg mit ausführlicher rechtlicher Beurteilung durch den erkennenden Senat. Aus prozessökonomischen Gründen legte der Senat Überlegungen dar, mit denen anhand eines konkreten Falles gezeigt werden sollte, dass bei der Steuer auf die für den Unterhalt verwendeten Einkommensteile kein verfassungswidriges Gesetz angewendet wurde. Diesen Darlegungen kann in keinem Punkt gefolgt werden, weshalb auch die Schlussfolgerung in Zweifel zu ziehen ist.
1. Sachverhalt
Die Berufungswerberin und ihr Ehegatte beantragten die Festsetzung der Einkommensteuer nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit; unter Berufung auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes G 168/96 vom wären dabei die Unterhaltsleistungen für ihre beiden Kinder zu berücksichtigen. Die Berufung war unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage abzuweisen, da gemäß § 34 Abs. 7 EStG Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag abgegolten si...