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Widerspruch zu Gutschriften
Widerspruch zu Gutschriften (§ 11 Abs. 14 UStG)
Widerspricht ein StPfl. ausdrücklich den erteilten Gutschriften, so ist die Umsatzsteuer nicht vorzuschreiben. Das Gesetz enthält keine besondere Fristsetzung für den Widerspruch und keine Aussagen über die konkrete Ausgestaltung ().