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Mietrechtsablöse
Mietrechtsablöse (§ 4 Abs. 6 UStG)
Eine Ablöse von Mietrechten für betrieblich genutzte Räumlichkeiten gegen die Übergabe von zwei Wohnungen unterliegt der Umsatzsteuer. Im gegenständlichen Fall war fraglich, ob die Wohnungen (die von einem Dritten errichtet worden sind) als Gegenleistungen für die Aufgabe von Mietrechten gegeben wurden oder ob diese Wohnungen nicht nur mit der Barablöse finanziert worden sind ().