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Anschaffungskosten bei Spekulationsgeschäft
Anschaffungskosten bei Spekulationsgeschäft (§ 30 Abs. 4 EStG)
Der VwGH betont, dass die Anschaffungskosten von 4,3 Mio. S einer Liegenschaft nicht nach der Nutzfläche, sondern nach dem Wert der veräußerten Fläche zuzuordnen sind. Dabei sind aber die tatsächlichen Anschaffungskosten mit 4,3 Mio. S als Höchstbetrag aufzuteilen; eine Aufteilung der fiktiven Kosten (Verkehrswert laut Gutachten 7,5 Mio. S) kann nicht erfolgen ().