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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite K 19

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 d EStG)

Wird bei einem Botendienst ein Arbeitszimmer täglich nur im Ausmaß von höchstens zwei Stunden genutzt, wird dieses nicht als Mittelpunkt der Tätigkeit des StPfl. gewertet werden können ().

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