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Rückstellung für Lehrlingsausbildungskosten
Rückstellung für Lehrlingsausbildungskosten (§ 4 Abs. 4, § 9 EStG)
Der Umstand, dass die Arbeitsleistungen von Lehrlingen hinter den Ausbildungskosten zurückbleiben, rechtfertigt nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste, zumal der Anteil der Lehrlinge nur 5% der Beschäftigten betrug ().