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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite T 185

Reform der Geldwäschebekämpfung

Eine Information der Kreditsektion des

(BMF) – Im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) am haben die Finanzminister der Europäischen Union Einigung über eine Verschärfung der Geldwäschebekämpfung erzielt (DOK 11746/1/00 REV 1 vom ). Die bestehende RL 91/308/EWG für Kredit- und Finanzinstitute aus 1991 wird im Wesentlichen im Bereich jener Straftaten erweitert, die der Geldwäsche zwangsläufig vorausgehen, sowie im Bereich der Anwendung auf Berufgruppen, welche die Sorgfalts- und Meldepflichten ebenfalls zu beachten haben werden. Zuvor muss dieses Verhandlungsergebnis im Wege einer Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments beschlossen, verlautbart und in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Anwendungsbereich umfasst neben Kredit- und Finanzinstituten nun auch folgende natürliche und juristische Personen, soweit diese in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten handeln:

• Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater

• Immobilienhändler

• Notare und selbstständige Angehörige von Rechtsberufen, wenn sie durch ihre beratende Tätigkeit an der Planung oder Durchführung von Finanz- und Immobiliengeschäften mitwirken, die F...

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