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Liebhabereibeurteilung
•Die Frage, ob eine bestimmte Bewirtschaftungsart geändert oder beibehalten wurde –
i. Z. m. einer möglichen Liebhabereibeurteilung –, ist anhand eines von vornherein erstellten Planes zu beurteilen. – (§ 2 Abs. 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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