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Dienstgeberbeitragspflicht
•Im Zusammenhang mit der Frage der Dienstgeberbeitragspflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers hat sich die Behörde damit auseinander zu setzen, ob den Geschäftsführer das Wagnis der Einnahmenschwankungen tatsächlich trifft oder ob kein oder nur ein geringes Wagnis vorliegt; weiters, ob im Verhältnis zum Mindestfixbezug und im Verhältnis zum Ausmaß der auf die Beschwerdeführerin überwälzbaren Fahrt- und Reisespesen ein solches Unternehmerrisiko vorliegt, welches bei der nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gebotenen Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse den Ausschlag gegen ein Dienstverhältnis erbringt. – (§ 47 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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