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SWK 27, 20. September 2000, Seite R 92

Aufschließungsabgabe NÖ

Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe – (§ 14 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1976), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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