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Einkünfte: Zurechnung
•Die Zurechnung von Einkünften ist für den VwGH dann unstrittig, wenn im Zusammenhang mit ungeklärten Zahlungsflüssen wechselnde und widersprüchliche Vorbringen des Abgabepflichtigen entgegenstehen. – (§ 25 EStG 1988), (Abweisung)
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