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SWK 27, 20. September 2000, Seite R 91
Haftung: Geltendmachung
• Die Geltendmachung einer sachlichen Haftung nach den Bestimmungen des § 225 Abs. 1 BAO ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern ein Schritt der Abgabeneinhebung. – (§ 225 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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