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Umwandlungsbedingter Verlustvortragsübergang nach § 10 Z 1 UmgrStG
Die Ausnahme des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG vom Entfall des Verlustvortragsüberganges auf Grund eines vorbereitenden Anteilserwerbes durch eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft vor der verschmelzenden Umwandlung wurde seitens des BMF dahin gehend wirtschaftlich interpretiert, dass sie auch auf
• die verschmelzende Umwandlung auf eine die Beteiligung an der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft haltende GmbH & Co KG zutreffe, bei der die Komplementär-GmbH nur eine Arbeitsgesellschafterstellung innehat und der einzige Kommanditist eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft ist bzw.
• die errichtende Umwandlung auf eine GmbH & Co KG zutreffe, an der sich eine Komplementär-GmbH anlässlich der Umwandlung als Arbeitsgesellschafterin beteiligt und bei der der bisherige unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Alleingesellschafter die Kommanditistenstellung einnimmt.
Diese Interpretation entspricht dem Sinn der Regelung, mit der die Gleichbehandlung gegenüber einer Verschmelzung nach Art. I UmgrStG erreicht werden sollte, bei der der vorbereitende Anteilserwerb keine negativen Folgen hinsichtlich des Verlustvortragsüberganges (abgesehen von einem möglichen Mantelkauftatbestand) hat. Sollten im Falle der errichtenden Umwandlung oder der verschmelzenden Umwandlung me...