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SWK 27, 20. September 2000, Seite S 668

Steuerklausel im Fristenerlass 15. 6. 1999, AÖFV Nr. 136/1999

Das BMF bestätigt die Auffassung, dass es für die im ho. Erlass vom , AÖFV Nr. 136, betreffend Wahrung und Verletzung der Rückwirkungsfrist im Umgründungssteuergesetz in Punkt 4.2.1.2 dargestellte Wirkung der Steuerklausel dahin gehend, dass zunächst eine Nutzungsüberlassung des einzubringenden Vermögens anzunehmen ist, ausreichend ist, wenn im Einbringungsvertrag folgender Satz verankert wird: „Die steuerlichen Wirkungen der Umgründung hängen von der Erfüllung aller handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen ab." (

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