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Liebhabereibeurteilung
•Die Übertragung einer „Einkunftsquelle" hat für sich allein keinen Einfluss auf die für den vorhergegangenen Zeitraum vorzunehmende Beurteilung, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise geeignet ist, einen wirtschaftlichen Gesamterfolg zu erzielen. – (§ 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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