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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite R 48

Ehegattin: Dienstverhältnis

Bei Tätigkeiten wie Reinigungsarbeit, Telefondienst, Botengängen handelt es sich um typische Beispiele familienhafter Mitarbeiter unter Ehegatten; in diesen Fällen muss eine über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit der Ehegattin klar erkennbar sein, um das Dienstverhältnis auch steuerlich anerkennen zu können. – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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