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Lehrbeauftragter: unselbständige Tätigkeit
•Wesentliche Merkmale für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind das Unternehmerwagnis, eine Weisungsgebundenheit, die die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, und eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers; sind die zeitliche und örtliche Bindung eines Lehrbeauftragten an eine bestimmte Arbeitsstätte und seine Abhängigkeit vom Institutsbetrieb bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheiden, so kann steuerlich nicht von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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