Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Miteigentümer: Gebrauchsregelung
•Im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer im Regelfall ist kein Mietvertrag, sondern eine bloße Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung anzunehmen; eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern (diesem Fall ist die Einbeziehung von Angehörigen der Miteigentümer gleichzuhalten) verwirklicht nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs. 3 Z 6 EStG. – (§ 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
()