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Werbungskosten: Fahrtkosten
•Schon allein der Umstand, dass ein Arbeitgeber den Großteil der Kosten eines Lehrganges trägt, spricht dafür, dass die vom Dienstnehmer getragenen Fahrtkosten und Tagesgelder Werbungskosten darstellen. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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