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Einlagen gemäß § 4 Abs. 12 EStG
Eine Entgegnung zum Beitrag von Peter A. Grüner in SWK-Heft 28/1999
Mit der gesetzlichen Verankerung der Steuerneutralität der Einlagenrückzahlung soll den Entwicklungen im Abgabenrecht Rechnung getragen werden. Zwecks Erfassung und Evidenthaltung ist die Körperschaft verpflichtet, außerbilanzmäßig ein steuerliches Evidenzkonto einzurichten und laufend weiterzuführen. Im Normalfall wird das Evidenzkonto der Summe von Nennkapital und Kapitalrücklagen entsprechen.
1. Rechtsentwicklung
Wird das Stammkapital (Grundkapital) einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines formellen Beschlusses herabgesetzt und aus diesem Grund Geld zurückgewährt, wird dies als Einlagenrückzahlung angesehen.
Im Erkenntnis vom , Zl. 87/14/0136, ist der VwGH auf die Unterscheidung zwischen Einlagenrückzahlung und Kapitalertrag aus der Sicht des Anteilsinhabers eingegangen. Trotz Fehlens eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses hat der VwGH die Ausschüttung als Einlagenrückzahlung gewertet, weil die Gesellschaft Gewinne noch nicht erwirtschaftet hatte. Im Erkenntnis vom , Zl. 91/13/0005, hat der VwGH ausgesprochen, einer Kapitalherabsetzung komme Bedeutung nur im Rahmen der Beweiswürdigung zu. Den beiden Entscheidungen liegt die Auffassung zugrunde, dass auch unabhängig von einer gesells...