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Geschäftsführerentlohnung
•Bei einem in Rechtsform einer GmbH geführten Gipser- und Stuckaturgewerbe mit einem Umsatz von 10 Mio. S stellt eine Geschäftsführerentlohnung von 20.000 S pro Monat ein angemessenes Entgelt dar. – (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0199)