Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2000, Seite R 75
Genussrecht: Nutzungsdauer
•Kann ein Genussrecht erstmals nach 20 Jahren gekündigt werden, ist von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen. – (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
()