Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Er- und Ablebensversicherung
•„Zwischenzahlungen" aus einer Er- und Ablebensversicherung bei Weiterlaufen des Vertrages stellen keine Rückvergütung von Prämien dar. – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()