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GmbH: Umwandlung
•Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. nur etwa die hg. Erkenntnisse vom , Zl. 90/14/0076, und vom , Zl. 89/14/0218) ist die GmbH ab dem Zeitpunkt der Umwandlung nicht mehr Subjekt abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten und kann folglich auch nicht mehr Adressat eines abgabenrechtlichen Bescheides sein, die Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch entspricht der Löschung der GmbH, weil die GmbH mit der Eintragung der Umwandlung erlischt. – (§ 1 UmwG), (Abweisung)
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