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Auslegung der Neuregelung der Rentenbesteuerung
Kritische Anmerkungen zum BMF-Erlass
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom , 98/14/0045, das in der Rechtsprechung herausgearbeitete Instrument der Versorgungsrente aufgegeben hatte, reagierte der Gesetzgeber dahin gehend, dass er eben dieses Instrument positivrechtlich normierte. Als Ergebnis dieser Neuregelung kann festgehalten werden, dass die Rentenbesteuerung insgesamt grundsätzlich unverändert beibehalten bleibt, lediglich mit der Ausnahme, dass der Typus der Versorgungsrente im Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern im außerbetrieblichen Bereich keine Neuregelung mehr erfahren hat und folglich nicht mehr zur Anwendung gelangen kann. Dafür hat der Gesetzgeber den Typus der gemischten Rente neu „erfunden", die es ermöglicht, Renten künftig in einen Kaufpreisteil und einen Unterhaltsteil aufzuspalten und der entsprechenden Besteuerung zu unterziehen. Die entsprechende Auslegung dazu liefert der Erlass des Bundesministeriums für Finanzenvom . M. E. sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen jedoch auch einer gesonderten Auslegung zugänglich.
1. Grundsätzliches
Als Renten werden regelmäßig wiederkehrende Leistungen auf Grund eines besonderen vermögenswerten Anspruches bezei...