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ÖBA 8, August 2018, Seite 527

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

EBA Fit & Proper Guidelines

Seit sind die EBA Fit & Proper Guidelines für Vorstände, Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen und die EBA-Internal Governance Guidelines prinzipiell anzuwenden. Im Zuge dessen wurde das BWG novelliert und die FMA arbeitet an einer Neufassung ihres Fit & Proper-Rundschreibens, das sich jedoch nur an nicht-signifikante Institute richtet. Daher kommen die wesentlichen Neuerungen der Guidelines, nämlich eine gewisse Anzahl an Unabhängigen im Aufsichtsrat zu haben und die neue umfassende Compliance-Funktion für Banken über 5 Mrd. € Bilanzsumme, erst ab zur Anwendung, nachdem die Gesetzesbestimmungen den Guidelines vorgehen.

Nach den Leitlinien soll eine „ausreichende Anzahl“ an Aufsichtsräten unabhängig sein. Diesbezüglich erfolgten Anpassungen des BWG:

Banken unter 5 Mrd. € Bilanzsumme müssen gem. Vorgabe der GL zukünftig mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied haben;

Banken über 5 Mrd. € Bilanzsumme oder die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen zukünftig zwei unabhängige Aufsichtsräte haben. Dies gilt nicht für 100%-Töchter im Inland...

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