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Auswirkungen der neuen Pauschalierungsmöglichkeiten auf liebhabereibehaftete Betätigungen
Aufgrund der Verordnung des BMF über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl. II Nr. 230/1999 i. d. F. BGBl. II Nr. 500/1999, steht es
§ 4-Abs.-3-Gewinnermittlern (bzw. Überschussermittlern) frei, ob sie in den Veranlagungsjahren 2000 bis 2002 von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch machen. Weiters können nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige bestimmter Branchenneue Pauschalierungsmöglichkeiten anwenden. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen der genannten Pauschalierungen auf voluptuarverfangene Betätigungen dargestellt.
1. Umfang der Pauschalierung
1.1 Pauschalierungserlass
Das Wahlrecht der Pauschalierung kann für jeden einzelnen Betrieb bzw. für jede einzelne Einkunftsquelle gesondert ausgeübt werden. Im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten betrifft die Pauschalierung den für die jeweilige Einkunftsquelle zu ermittelnden Überschuss. Gemäß Pkt. 2.1 des Erlasses ist zur Beurteilung der Frage, ob mehrere vermietete Liegenschaften insgesamt eine einzige Einkunftsquelle darstellen, „die für Zwecke der Liebhabereibeurteilung maßgebende Betrachtung entscheidend".
1.2 Liebhabereirecht
Hinsichtlich der Liebhabereiverordnung (LVO) ist die maßgebliche Beurteilungseinheit bei den betrieblichen Einkünften der einzelne Bet...