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Nachträglicher Vorsteuerabzug
• Wird ein Gegenstand zunächst nicht für das Unternehmen erworben, so fehlt es an einem Gegenstand, der vom Unternehmer in seinem Unternehmen verwendet wird (§ 12 Abs. 10) oder den er für sein Unternehmen erworben hat (§ 12 Abs. 11); es fehlt auch an Vorsteuern, die im Rahmen des Unternehmens angefallen sind. § 12 Abs. 10 ff. leg. cit. bezieht sich somit nicht auf Fälle der Überführung von Gegenständen aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich; damit ist auch kein nachträglicher Vorsteuerabzug bei Einlagen aus der Privatsphäre vorgesehen. – (§ 12 Abs. 10 UStG 1994), (Abweisung)
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