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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite R 13

Aussetzungszinsen: Festsetzung

Führt ein Aussetzungsantrag dazu, dass im Hinblick auf die Vorschrift des § 230 Abs. 6 BAO für einen bestimmten Zeitraum keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt werden durften, sind damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Aussetzungszinsen gegeben. – (§ 212 a BAO), (Abweisung)

(, 0076-0080)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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