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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite R 13

USt-Sondervorauszahlung

Im Hinblick auf den Charakter der Umsatzsteuersondervorauszahlung und auf den Umstand, dass sie bei Betrachtung eines größeren Zeitraumes keine Auswirkung auf den (Total-)Gewinn nimmt, ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn auch sie unter das Tatbestandsmerkmal der für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge i. S. d. § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 subsumiert wird. – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

Anmerkung: Bei der so genannten „Nettomethode" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 stellt die Umsatzsteuersondervorauszahlung im Jahr der Bezahlung nach Auffassung des VwGH keine Betriebsausgabe dar.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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