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USt-Sondervorauszahlung
• Im Hinblick auf den Charakter der Umsatzsteuersondervorauszahlung und auf den Umstand, dass sie bei Betrachtung eines größeren Zeitraumes keine Auswirkung auf den (Total-)Gewinn nimmt, ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn auch sie unter das Tatbestandsmerkmal der für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge i. S. d. § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 subsumiert wird. – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
Anmerkung: Bei der so genannten „Nettomethode" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 stellt die Umsatzsteuersondervorauszahlung im Jahr der Bezahlung nach Auffassung des VwGH keine Betriebsausgabe dar.
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