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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite S 217
Der Pauschalierungserlass 2000
Die Rechtsansichten des Finanzministers zu den Pauschalierungsverordnungen
(BMF) – Mit den Verordnungen BGBl. II Nr. 227/1999, BGBl. II Nr. 228/1999 und BGBl. II Nr. 229/1999 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für den Bereich des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Verordnung BGBl. II Nr. 230/1999 i. d. F. BGBl. II Nr. 500/1999 sieht eine Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern vor, die bei allen Einkunftsarten Anwendung finden kann. Sämtliche Verordnungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anzuwenden. Die Individualpauschalierungsverordnung ist letztmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2002 anzuwenden. Die Aussagen zur Individualpauschalierung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden analog zu diesem Erlass in die LStR 1999 (RZ 428 a) aufgenommen werden.
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Übersicht | ||||
Abschnitt I – Allgemeines zu
allen Verordnungen (Allgemeiner Teil | ||||
1. | Verhältnis der
Pauschalierungsverordnungen zu bereits bestehenden Pauschalierungen sowie zueinander | 219 | ||
1.1 | Keine Änderung bereits bestehender
Pausc... |