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SWK 31, 1. November 2000, Seite R 108
Bankwesengesetz
• Auftrag nach § 70 Abs. 4 Z 1 Bankwesengesetz – (§ 70 Abs. 4 Z 1 Bankwesengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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