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Vermietung Hotelappartement
• Im Zusammenhang mit der Überlassung von Gebäuden (Vermietung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an zwei Hotelappartements) kommt der dreijährige Anlaufzeitraum des § 2 Abs. 2 letzter Satz, für den jedenfalls Einkünfte steuerlich anzuerkennen sind – auch bei einer Unterordnung unter § 1 Abs. 1 der Liebhaberei-VO – nicht zur Anwendung. – (§ 2 Abs. 3 Liebhaberei-VO), (Abweisung)
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