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Neu: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Eine Ergänzung in § 4 Abs. 2 bewirkt, dass die Funktionsgebühren von Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften ungeachtet der Einbeziehung ihrer Einkünfte in die Lohnsteuerpflicht (siehe Änderung des § 25 EStG 1988) nicht der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen. Sollten derartige Funktionäre allerdings in einem „normalen" Dienstverhältnis stehen, sind sie (weiterhin) dem ASVG unterstellt.