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SWK 31, 1. November 2000, Seite T 192
Körperschaftsteuergesetz 1988 (Artikel II des Begutachtungsentwurfes)
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Ziffer des
Begutachtungsentwurfes (Fundstelle) | Stichwort(e) | Änderungen gegenüber dem
Begutachtungsentwurf |
1 (§ 5 Z
14) | Rückwirkender Entfall der Steuerbefreiung für
Mittelstandfinanzierungsgesellschaften | Unverändert |
2 (§ 7 Abs.
2) | Beschränkung von Verlustausgleich, Verlustverrechnung und
Verlustvortrag | Der letzte Satz wurde dahin gehend umformuliert, dass § 2 Abs. 2
b EStG jedenfalls anzuwenden ist, § 2 Abs. 2 a EStG hingegen nur auf Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. |
3 (§ 11 Abs.
2) | Eigenkapitalzuwachsverzinsung | Unverändert |
4 (§ 13 Abs. 2 bis
4) | Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen | Der derzeit bestehende Abs. 3 wird zum Abs. 5;
die Abs. 2 bis 4 wurden neu formuliert und lauten: "(2) Privatstiftungen im Sinne des Abs. 1, die nicht unter § 5 Z 6 fallen, sind mit ausländischen Beteiligungserträgen, wenn sie den in § 10 Abs. 1 genannten vergleichbar sind und wenn für sie keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt, befreit. (3) Bei Privatstiftungen, die ni... |