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SWK 25, 1. September 2000, Seite R 84

GrESt: Erwerbsvorgang

Ist aus einer getroffenen Vereinbarung lediglich eine wirtschaftliche Beteiligung einer Person am Veräußerungserlös einer Liegenschaft abzuleiten, nicht aber irgendein Einwirkungsrecht dahin, ob der Vertragspartner die Liegenschaft in der Folge überhaupt veräußert bzw. an wen, liegt kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand vor. – (§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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