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SWK 25, 1. September 2000, Seite R 84

GrESt: Berechnung

Nach der hg. Judikatur können bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer auch betreffend Scheidungsvereinbarungen im Einzelfall Gegenleistungen ermittelbar sein, die einer Übertragung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen zuzuordnen und somit nicht die Einheitswerte als Steuerbemessungsgrundlage heranzuziehen sind. – (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

(, 0064)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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