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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Wie der VwGH im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen für Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers in ständiger Rechtsprechung erkennt, ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und aus dem Zusammenhang mit der Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988, dass der Formulierung „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" in § 22 Z 2 das Verständnis beizulegen ist, dass es auf die Weisungsgebundenheit nicht ankommt, wenn diese wegen der Beteiligung an der Gesellschaft nicht gegeben ist, im Übrigen aber nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein müssen. Dabei ist die auf Grund des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses fehlende Weisungsgebundenheit hinzuzudenken und dann zu beurteilen, ob die Merkmale der Unselbständigkeit oder jene der Selbständigkeit im Vordergrund stehen, dem Vorliegen bzw. dem Fehlen des Unternehmerwagnisses kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu. – (§ 41 Abs. 2 FLAG)
„Der Umstand, dass für einen Gesellschafter-Geschäftsführer keine feste Arbeitszeit und kein Urlaubsanspruch festgelegt sind, steht in Zusammenhang mit der auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung fehlenden We...