Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fiktive Anschaffungskosten
• I. Z. m. einem Antrag auf Berechnung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten ist ausschließlich die Tatsache der Antragstellung, nicht aber ein ergangener Bescheid maßgeblich. – (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972), (Abweisung)
()