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SWK 25, 1. September 2000, Seite R 82

Fiktive Anschaffungskosten

I. Z. m. einem Antrag auf Berechnung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten ist ausschließlich die Tatsache der Antragstellung, nicht aber ein ergangener Bescheid maßgeblich. – (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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