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Liebhaberei: Vermietung
• Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vermietung eines Objektes durch den Geschäftsführer an „seine" GmbH für sich allein nicht ausreichend ist, das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen; auch ein mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mieters begründeter Ausfall der Mietzahlungen vermag dem Mietverhältnis noch nicht seine steuerrechtliche Relevanz zu nehmen. – (§ 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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