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Verein: Kommunalsteuer
• Die Einnahmen eines Vereines (für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft) stellen gemäß § 13 Unterbringungsgesetz, § 281 ABGB und § 8 VSPAG kein Entgelt für die Erbringung von Leistungen an den Bund dar, der Verein ist kein Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes. – (§ 8 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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