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Werbungskosten: Doppelwohnsitz
• Das Beibehalten einer weiteren Wohnmöglichkeit kann nur dann zu Werbungskosten führen, wenn im Sinne der dazu entwickelten Judikatur die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar ist, wozu nicht das Beibehalten für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses zählt. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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