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Rechnung: Anerkennung
• Voraussetzung zur Anerkennung einer Rechnung i. S. d. UStG 1994 ist unter anderem die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände. – (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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