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SWK 10, 1. April 2000, Seite R 29

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Existiert ein rechtswirksamer Bescheid betreffend die Abgabenfestsetzung gegenüber einer GmbH, so kommt dem Geschäftsführer, nachdem er zur Haftung herangezogen worden ist, gemäß § 248 BAO das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen den Abgabenbescheid innerhalb der für die Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist zu. Existiert ein solcher Abgabenbescheid nicht, so kann der Geschäftsführer seine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Haftungsverfahren vorbringen. – (§ 248 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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