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SWK 10, 1. April 2000, Seite R 29
GrESt: Bemessungsgrundlage
• Bei einem an ein bereits vorgegebenes Projekt gebundenen Grundstückserwerber zählen auch die Herstellungskosten für das projektierte Gebäude zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. – (§ 5 GrEStG 1987), (Abweisung)
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