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AgB: Unterhalt
• Der klare Inhalt des § 34 Abs. 7 Z 3 EStG 1988 schließt es aus, den laufenden Unterhalt für den (Ehe-)Partner als außergewöhnliche Belastung zu behandeln (siehe Hofstätter/ Reichel, EStG 1988, III C, Tz. 6 zu § 34 Abs. 3, m. w. N.); daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers wegen der Erziehung von zwölf leiblichen Kindern und der damit verbundenen umfangreichen Haushaltsführung keinen eigenen Pensionsanspruch erworben hat. – (§ 34 Abs. 7 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
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