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Die Bauvollendungsfrist
Ein notwendiges Übel für die Baubehörden?
In Zeiten von Lieferengpässen, Fachkräftemangel, steigenden Energie- und Baumaterialkosten kommt es regelmäßig dazu, dass Bauunternehmer mit ihren Bauaufträgen in Verzug geraten. In diesem Zusammenhang haben die Bauunternehmer stets zu beachten, dass in den meisten Bauordnungen bzw Baugesetzen der einzelnen Bundesländer Österreichs eine zwingende Bauvollendungsfrist vorgeschrieben ist, bei deren Nichteinhaltung die erteilte Baubewilligung erlöschen würde. Diese mag zwar den einzelnen Bauunternehmer des Öfteren durchaus vor erheblichen Problemen stellen, im vorliegenden Beitrag soll jedoch am Beispiel des Stmk BauG, welches keine Bauvollendungsfrist vorsieht, dargelegt werden, weshalb eine derartige Frist für die österreichischen Baubehörden von essenzieller Bedeutung ist.